Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…
ine.de/news/81/wie-schuetze-ich-mein-fahrrad-vor-diebstahl-und-wann-ist-dieses-in-der-hausratversicherung-versichert/”>fahrrad 10111 (10111@anonymous.to) schrieb am 7. Februar 2002 9:58
> > > vor neuestes-trend/”>allem da tempolimits _nur_ für KFZ gelten -> KRAFTfahrzeug
> > > impliziert MOTOR
> > So ein Schmarrn. Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
>
> Und wie soll ich bei einem Fahrzeug, bei dem keine
> Anzeigeeinrichtung
> fuer die gefahrene Geschwindigkeit vorgesehen resp. vorgeschrieben
> ist,
> ein Tempolimit einhalten, wenn ich meine Geschwindigkeit nicht mal
> kontrollieren kann?
Tja da hast eben ein Pengargument,
wie soll ein Autofahrer feststellen ob er in einer Spielstrasse
“Schrittgeschwindigkeit” faehrt? Uebliche Tachos koennen diese geringen
Geschwindigkeiten gar nicht anzeigen.
Schlussfolgerung : er muss gar kein Limit einhalten
> Fahrraeder sind keine Fahrzeuge im Sinne des