Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…
fahrradd wie soll ich bei einem Fahrzeug, bei dem keine Anzeigeein-
> > richtung fuer die gefahrene Geschwindigkeit vorgesehen resp.
> > vorgeschrieben ist, ein Tempolimit einhalten, wenn ich meine
> > Geschwindigkeit nicht mal kontrollieren kann?
> Tja da hast eben ein Pengargument,
Noe, ueberhaupt nicht, da definitiv an Fahrraedern keine Tachos
vorgschrieben sind, gilt fuer mich ein Tempolimit nicht, wenn ich mit
dem Rad unterwegs bin. Wenn ich bergab mit 50 in einer Tempo-30-Zone
durch die Radarkontrolle rausche, koennen die Bullen nur dumm gucken,
das war’s dann aber auch schon.
Und jetzt komm mir bloss nicht mit den Fahrradcomputern. Die sind weder
verbindlich noch genau und ausserdem durch den Benutzer manipulierbar.
> wie soll ein Autofahrer feststellen ob er in einer Spielstrasse
> “Schrittgeschwindigkeit” faehrt? Uebliche Tachos koennen diese
> geringen Geschwindigkeiten gar nicht anzeigen.
Schrittgeschwindigkeit ist ein liebenswerter Begriff, der vom BGH
definiert wird, dazu gibt es den in der Juristerei sog. “Karlsruher
Fahrer” - das Musterbeispiel des BGH.
> > Fahrraeder sind keine Fahrzeuge im Sinne des