Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…
Montag, Mai 19th, 2008> Erst lesen, dann posten auf
> http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stvo.htm
> kannst Du die StVO nachlesen
>
> dort gibt es im $ 3 Geschindikeit
> die Bestimmung
>
> # (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
> # günstigsten Umständen
> # 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
> # 50 km/h,
>
> Und ein Fahrrad ist nun mal kein Kraftfahrzeug
> Aber über 50 kann […]