Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…

fahrrad 10111 (10111@anonymous.to) schrieb am 7. Februar 2002 9:58
> > > vor allem da tempolimits _nur_ für KFZ gelten -> KRAFTfahrzeug
> > > impliziert MOTOR
> > So ein Schmarrn. Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
>
> Und wie soll ich bei einem Fahrzeug, bei dem keine
> Anzeigeeinrichtung
> fuer die gefahrene Geschwindigkeit vorgesehen resp. vorgeschrieben
> ist,
> ein Tempolimit einhalten, wenn ich meine Geschwindigkeit nicht mal
> kontrollieren kann?
Das geht bei 30 km/h ganz gut nach Gefühl, oder man hat einen der
inzwischen spottbiligen Digitaltachos. Einigen wir uns doch einfach
darauf, daß es für Fahrradfahrer genauso unangepaßte und überhöhte
Geschwindigkeit gibt wie für Autofahrer, und daß das im Zweifels-
(Unfalls-)fall für Radfahrer dieselben rechtlichen Konsequenzen hat
wie für Autofahrer.
>
> Fahrraeder sind keine Fahrzeuge im Sinne des

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