Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…
>fahrrad ThorMieNator (ThorMieNator@gmx.de) schrieb am 6. Februar 2002
> 21:37
> >
> >
> > > > natuerlich wird man nicht geblitzt, denn
> > > > 1. gelten Tempolimits nicht fuer Fahrradfahrer
> > > sind auch schwierig zu übertreten.
> >
> > vor allem da tempolimits _nur_ für KFZ gelten -> KRAFTfahrzeug
> > impliziert MOTOR
> So ein Schmarrn. Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer.
> Alles
> andere wäre Schwachsinn. Zumal man mit dem Fahrrad auch noch einen
> längeren Bremsweg hat als mit dem Auto oder Motorrad. Die obige
> Sichtweise würde allerdings den Fahrstil einiger Fahrradfahrer
> erklären.
wie soll ich auf meienm fahrad den n das tempo feststellen? das das
mitführen eines geichten tachos pflicht ist, wäre mir neu und der wäre
die grundlage der nötigen selbstkontrolle…
irgendwo weiter vorne im thread steht auch nochmal die bestätigung, das
ganze wurde zwar ein wenig aufgeweicht, aber geschwindigkeitsbegrenzung
für fahrrdafahrer läßt sich nur aus