Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…

fahrrad
> > > natuerlich wird man nicht geblitzt, denn
> > > 1. gelten Tempolimits nicht fuer Fahrradfahrer
>
> > das stmmt so nicht: Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften gilt
> > tatsächlich für Radler nicht, alle (?) anderen
> > Geschwindikeitsbeschränkungen schon
>
> Ach ja, welch eine selbstgefaellige Einstellung Deinerseits.
>
> Tempolimits, auch innerorts, gelten fuer alle Verkehrsteilnehmer,
> sogar
> fuer Fussgaenger.
>
> Wenn es bisher noch nicht zu Ordnungs oder Bussgeldern gekommen ist
> dann eher weil es noch nicht soueberwacht wird.
> Was sich Gott sei Dank in einigen Staedten aendert.
>
Erst lesen, dann posten
auf
http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stvo.htm
kannst Du die StVO nachlesen
dort gibt es im $ 3 Geschindikeit
die Bestimmung
# (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter
# günstigsten Umständen
# 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge
# 50 km/h,
Und ein Fahrrad ist nun mal kein Kraftfahrzeug
Aber über 50 kann man mit dem Rad schon schaffen.
Ich geb dir allerdings in einem Recht: Es gibt leider auch Radler,
die sich wie Sau benehmen. Leitragende sind aber meist Fußgänger und
die haben eine noch schlechtere Lobby.
Rumkrakeelereien über Radfahrer stammen dagegen fast immer nur von
Autofahrern, die es in in Wirklichkeit nur stört, dass sie nicht so
brettern können, wie sie möchten.
fht.
fht

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