Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…
fahrrad Am allerbesten wäre es ohnehin, wenn alle Fahrradfahren würden,
> > dabei wird man sicher nicht geblitzt.
>
> Noch so ein ruecksichtloser Radfahrer der meint Verkehrsregeln
> gelten fuer ihn nicht.
Da sind Autofahrer ja ganz anders …
In Tempo-30-Strassen fahren sie alle nur 30 (keiner 40, schon
gar keiner 50, 60 oder 70).
Sie parken grundsätzlich nicht auf Rad- oder Gehwegen.
Sie fahren in der Stadt außerhalb der Tempo-30-Zonen niemals
schneller als 50 (weil sie ja wissen, das die 50 im roten Kreis
nicht die Mindest- sondern die Höchstgeschwindigkeit bedeutet).
Sie halten beim überholen von Radfahrern den vorgeschriebenen
Abstand von 1 m ein (da sie ja verantwortungsvoll sind und Leben
und Gesundheit von Radlern höher ansetzen als zwei Sekunden
Zeitgewinn für sich), insbesondere an Stellen, wo die Strasse
eng ist.
Sie würden an Karneval niemals alkoholisiert Auto fahren.
usw.
Zeig mir den Autofahrer oder die Autofahrerin, die sich an
die Verkehrsregeln halten. (Mit den Verkehrsregeln meine ich
das, was in der StVO steht, nicht dass, was sich jedeR selbst
zurechtlegt.)
Mai 6th, 2008 at 20:04
[…] fahrrad > > > natuerlich wird man nicht geblitzt, denn > > > 1. gelten Tempolimits nicht fuer Fahrradfahrer > > > das stmmt so nicht: Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften gilt > > tatsächlich für Radler nicht, alle (?) anderen > > Geschwindikeitsbeschränkungen schon > > Ach ja, welch eine selbstgefaellige Einstellung Deinerseits. > > Tempolimits, auch innerorts, gelten fuer alle Verkehrsteilnehmer, > sogar > fuer Fussgaenger. > > Wenn es bisher noch nicht zu Ordnungs oder Bussgeldern gekommen ist > dann eher weil es noch nicht soueberwacht wird. > Was sich Gott sei Dank in einigen Staedten aendert. > Erst lesen, dann posten auf http://www.datenschutz-berlin.de/gesetze/strasse/stvo.htm kannst Du die StVO nachlesen dort gibt es im $ 3 Geschindikeit die Bestimmung # (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter # günstigsten Umständen # 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge # 50 km/h, Und ein Fahrrad ist nun mal kein Kraftfahrzeug Aber über 50 kann man mit dem Rad schon schaffen. Ich geb dir allerdings in einem Recht: Es gibt leider auch Radler, die sich wie Sau benehmen. Leitragende sind aber meist Fußgänger und die haben eine noch schlechtere Lobby. Rumkrakeelereien über Radfahrer stammen dagegen fast immer nur von Autofahrern, die es in in Wirklichkeit nur stört, dass sie nicht so brettern können, wie sie möchten. fht. fht […]
Mai 13th, 2008 at 04:21
[…] fahrrad 10111 (10111@anonymous.to) schrieb am 7. Februar 2002 9:58 > > > vor allem da tempolimits _nur_ für KFZ gelten -> KRAFTfahrzeug > > > impliziert MOTOR > > So ein Schmarrn. Tempolimits gelten für alle Verkehrsteilnehmer. > > Und wie soll ich bei einem Fahrzeug, bei dem keine > Anzeigeeinrichtung > fuer die gefahrene Geschwindigkeit vorgesehen resp. vorgeschrieben > ist, > ein Tempolimit einhalten, wenn ich meine Geschwindigkeit nicht mal > kontrollieren kann? Das geht bei 30 km/h ganz gut nach Gefühl, oder man hat einen der inzwischen spottbiligen Digitaltachos. Einigen wir uns doch einfach darauf, daß es für Fahrradfahrer genauso unangepaßte und überhöhte Geschwindigkeit gibt wie für Autofahrer, und daß das im Zweifels- (Unfalls-)fall für Radfahrer dieselben rechtlichen Konsequenzen hat wie für Autofahrer. > > Fahrraeder sind keine Fahrzeuge im Sinne des […]