Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…

fahrradind Autofahrer ja ganz anders …
Hab ich das behauptet ?!
> In Tempo-30-Strassen fahren sie alle nur 30 (keiner 40, schon
> gar keiner 50, 60 oder 70).
Gilt auch fuer Radfahrer.
> Sie parken grundsätzlich nicht auf Rad- oder Gehwegen.
Warum
nicht auf Radwegen, wenn die eh nicht genutzt werden ?
> Sie fahren in der Stadt außerhalb der Tempo-30-Zonen niemals
>
schneller als 50 (weil sie ja wissen, das die 50 im roten Kreis
> nicht die Mindest- sondern die Höchstgeschwindigkeit bedeutet).
Gilt auch fuer Radfahrer.
> Sie halten beim überholen von Radfahrern den vorgeschriebenen
> Abstand von 1 m ein (da sie ja verantwortungsvoll sind und Leben
> und Gesundheit von Radlern höher ansetzen als zwei Sekunden
> Zeitgewinn für sich), insbesondere an Stellen, wo die Strasse
> eng ist.
Radfahrern ist der Unterschied zwischen erlaubten rechts Vorbeifahren
und unerlaubten rechts Ueberholen bekannt.
> Sie würden an Karneval niemals alkoholisiert Auto fahren.
oder Fahrrad.
> Zeig mir den Autofahrer oder die Autofahrerin, die sich an
> die Verkehrsregeln halten. (Mit den Verkehrsregeln meine ich
> das, was in der StVO steht, nicht dass, was sich jedeR selbst
> zurechtlegt.)
Zeig mir den Fahrradfahrer oder die Fahrradfahrerin, die sich an
die Verkehrsregeln halten. (Mit den Verkehrsregeln meine ich
das, was in der StVO steht, nicht dass, was sich jedeR selbst
zurechtlegt.)
Wobei FahhradfahrerInnen noch einen Vorteile haben, sie brauchen keinen
Fuehrerschein und muessen keine Kennzeichen anbringen uber das man
ihrer habhaft werden kann.

One Response to “Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes…”

  1. Fahrrad-Infos » Blog Archive » Re: Nur noch mit Fahrrad fahren ! - Verkehrssünder durch Abgleich mit Meldes… Says:

    […] fahrrad > Glücklicherweise irrst Du da. Man MUSS nur noch die wenigsten > > Radwege > > benutzen, seit der Novellierung der StVO vor ein paar Jahren, > > leider > > wissen dass die wenigsten Autofahrer hupen ein an und zeigen auf > > den > > Radweg. Im günstigen Fall, im ungünstigen drängen sie einen ab. > > Irrtum, > > http://www.ra-kassing.de/verkehr/sonderfz/benradwg.htm > > Lieber UDO, erst mal lesen, Auf der von Dir zitierten Seite steht steht nix anderes, als ThorMieNator behauptet hat. Merke : es gibt Radwege, deren Benutzung durch die blauen Schilder vorgeschrieben ist und es gibt viel mehr Radwege, die der Radler benutzen darf, aber nicht muss. Und wenn die Kommune die Schilder trotzden an ungeeigneten Radwegen stehen lässt, haftet sie! Das Problem: Die meisten sogenannten Radwege sind nur Radverkehrsbehinderungsveranstaltungen, die den Autoverkehr flüssiiger machen sollen. fht. […]

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