Re: Ist mein Fahrrad ein Elektrogerät? - Die Stadt, der Elektroschrott und der Bü…

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> > Ist mein Fahrrad ein Elektrogerät?
>
> Nein.
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> > Schließlich ist ja ein Dynamo, Kabel und 2 Lampen dran.
>
> Es ist ein Fahrzeug
Richtig, und zum Einbau in Fahrzeuge vorgesehene Anlagen (also auch
das Autoradio) fallen nicht unter die WEEE Richtlinie. Allerdings
würde ein KFZ unter die Altfahrzeugverordnung fallen, ein Fahrrad
nicht.
> mit elektrischer Anlage, also Sondermüll,
Nein, es ist kein “besonders überwachungsbedürtiger
Abfall”
.
Einfach ausgedrückt, E-Schrott ist nur dann besonders
überwachungsbedürftig wenn entweder bestimmte, insbesondere (F)CKW
haltige Kühlmittel, oder auch andere gefährliche Stoffe wie
beispielsweise PCP enthalten sind.
Bei einem Fahrraddynamo, Kabel und Lampe dürfte das nicht der Fall
sein. Sonst dürfte man das Fahrzeug bei Regen nicht im Freien stehen
lassen (Gefahr der Ausschwemmung von Stoffen) Einzig der
Fahrradcomputer könnte ggf. BÜ Abfall sein. Abgesehen davon dürfte
eine Nachweispflicht nicht bestehen.
> Das gilt nicht nur für die elektrische Anlage,
> sondern auch für die Reifen, Kunststoffteile
> wie Sattel, Griffe usw. und natürlich vor allem
> für das Lager- und Kettenfett.
Reifen und Kunststoffe durchgängig als BÜ Abfall zu bezeichnen ist
dreist. Es gibt Kunststoffe bei denen das Aufgrund der Inhaltsstoffe
zutrifft, diese sind aber nicht an Fahrrädern verbaut. Bei den Reifen
lässt sich die Frage nicht so einfach beantworten da diese durch den
Gebrauch Stoffe vom Boden aufgenommen haben. Am sichersten (da folge
ich Deiner Empfehlung) ist es die Reifen abzumontieren und einem
Reifenverwerter zukommen zu lassen.
> Das kostet ca. 100 Euro pro Tonne Merkelsteuer.
Im Falle des Fahrrades reicht der Gang zum örtlichen Schrotthändler,
der nimmt das Dingen in aller Regel kostenlos an.
cu Ha-Jö

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